Dass die Verknüpfung von eigenen neue Softwarebestandteilen mit Open Source-Software lizenzrechtlich nicht unproblematisch sein kann, wurde am Beispiel der GNU Public Licence (GPL) bereits erläutert. Aufgrund des sehr strengen „Copyleft-Effekts“ ist gerade beim Umgang mit GPL-Software große Vorsicht und Zurückhaltung geboten, sofern der Programmautor nicht wünscht, dass seine eigene Software […]
MPL
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