Betreibt ein Konzern oder ein Unternehmensverbund Datenschutz, so sind einige Besonderheiten bei der Umsetzung und Organisationen des Datenschutzes im Vergleich zum Einzelunternehmen zu beachten. Der Gesetzgeber hat bei der Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) den Grundsatz aufgestellt, dass es im Datenschutzrecht kein sog. Konzernprivileg gebe. Das bedeutet, dass trotz konzernmäßiger Verbundenheit […]
Konzerdatenschutz
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