Überprüfung oder Entwurf der Datenschutzerklärung auf Ihrer Website
Werden über einen Webauftritt personenbezogene Daten von dem Nutzer erhoben und verwendet, so besteht gem. Art. 13/14 DSGVO die Pflicht, den Nutzer über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung dieser Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten. Bei diesen personenbezogenen Daten kann es sich etwa um den Namen, Adressdaten oder E-Mail-Adresse des Nutzers handeln, aber auch um dessen IP-Adresse oder dessen Nutzungsverhalten, das etwa über Trackingtools bzw. Reichweitenanalyseprogramme ermittelt wird.
Der rechtskonformen Gestaltung einer solchen Datenschutzerklärung kommt vor dem Hintergrund der Bußgeldbewährung der DSGVO und wegen möglichen Ansprüchen betroffener Personen erhebliche Bedeutung zu.
Da eine rechtskonforme Datenschutzerklärung auch stets ein „Aushängeschild Ihres Unternehmens“ darstellt, sollten Sie Ihre bestehende Datenschutzerklärung rechtlich überprüfen oder sich eine auf Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Datenschutzerklärung erstellen lassen.
Ihr Vorteil
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
- Rechtsanwalt mit Ergänzungsstudium (LL.M.) im IT- und Datenschutzrecht
- externer Datenschutzbeauftragte mit IHK-Zertifikat und entsprechender Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO
- Qualifizierte rechtliche Beratung in allen Datenschutzrechtsangelegenheiten und deren praxisnahe Umsetzung
Leistungsumfang
- Erstgespräch und Ermittlung des Auftragsumfangs
- Ermittlung der über die Webseite erfassten und verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Sofern vorhanden: Überprüfung Ihrer bestehenden Datenschutzerklärung
- Sofern erforderlich: Nachbesserung Ihrer Datenschutzerklärung
- (optional): Design einer Datenschutzerklärung nach Ihren Anforderungen
- Gemeinsames Abschlussgespräch