Besonderheiten der Open Source-Lizenzen
Open Source Software tickt ja in rechtlicher Hinsicht etwas anders als „herkömmliche“ – so genannte „proprietäre Software“. Bei Open Source Software werden dem Erwerber weitreichende Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Software eingeräumt und der Quelltext der Software ist dem Erwerber der Programmkopie offen zu legen. So darf der Anwender die Software etwa vervielfältigen und verbreiten, ferner auch bearbeiten oder ändern.
Der Copyleft macht den großen Unterschied bei den Lizenzmodellen
Die Reichweite der Rechteeinräumungen und auch der gegebenenfalls korrespondierenden Pflichten des Anwenders können sich von Lizenz zu Lizenz stark unterscheiden. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Open-Source-Lizenzen für alle möglichen Anwendungsfälle und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten. So gibt es beispielsweise Freie Software mit einem strengen Copyleft-Effekt, was (verkürzt gesprochen) bedeutet, dass Änderungen an der Software auch wiederum unter die ursprüngliche Open-Source-Lizenz gestellt werden müssen. Wichtigste und verbreitete Lizenz dieser „Lizenzfamilie“ ist die GNU General Public License (GPL).
Andere Open Source-Lizenzen erlauben dagegen, die Open Source Software – geändert oder nicht geändert – auch unter eine andere, gegebenenfalls auch proprietäre Lizenz zu stellen (zum Beispiel MIT-Lizenz, BSD-Lizenz oder Apache-Lizenz).
Verbindung von Open Source-Software mit anderer Software
Rechtlich spannend wird es auch, wenn eine unter einer Open Source Lizenz laufende Software mit einer anderen (etwa einer eigenen) Software verbunden wird, etwa durch das Einbringen von Code, dynamischer oder statischer Verlinkung, Plugins, Macros, Templates, Remote Procedure Calls, usw.), insbesondere wenn die Freie Software dabei mit einem Copyleft versehen ist.
Um hier den jeweiligen Verantwortlichen, Entwicklern oder Anwendern einen Überblick zu verschaffen und Einblicke in die rechtlichen wie auch technischen Problematiken und Hintergründe zu gewähren, veranstalten der Diplom-Informatiker Bernd Klein von bodenseo und ich regelmäßig Schulungen zu diesem spannenden und komplexen Thema. Gerade vor kurzem wieder haben wir in einem zweitägigen Kurs inhouse bei einem großen europaweit tätigen Unternehmen den Seminarteilnehmern die Grundlagen des Softwareurheberrechts und der Softwarelizenzen nahe gebracht, die Besonderheiten im Umgang mit Open Source Software, unterschiedliche Lizenzen und Lizenztypen erläutert als auch anhand technischer Beispiele und Einzelfälle veranschaulicht. Nähere Informationen sind hier zu finden.
RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Karlsruhe