Zur Bestimmtheit von Lieferfristen im eCommerce

Kaufrecht Rechtsanwalt InternetDie Lieferzeiten im Onlinehandel und auch bei einem e-Bay-Verkauf müssen hinreichend bestimmt sein. So beurteilte das Kammergericht (KG) in der Entscheidung vom 03.04.2007 (Az. 5 W 73/07) folgende Bestimmung als rechtswidrig:

„Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage bis 10 Tagen nach Zahlungseingang.“

Wie das Gericht ausführt, führen nicht hinreichend bestimmte Leistungszeitangaben dazu, dass die Leistungszeit mehr oder weniger in das Belieben des Verwenders gestellt wird. Durch die Formulierung „in der Regel“ werde dem Kunden nicht deutlich, wann eine Lieferung erfolge. Denn „in Ausnahmefällen“ könne es auch zu einer späteren Übergabe kommen. Hierdurch vermeide es der Anbieter, sich auf eine Lieferzeit festzulegen und wolle sich offensichtlich in besonderen Fällen eine spätere Übergabe vorbehalten. Das Gericht führt aus, dass ein Ende des vereinbarten Lieferzeitraums für den Kunden nicht zu erkennen sei, zumal er nicht absehen könne, wann ein „Regelfall“ und wann ein „Ausnahmefall“ vorliege.

Das Gericht macht in derselben Entscheidung deutlich, dass es auch Zweifel an einer „ca.“ Angabe hat, da somit immer noch Unklarheiten über eine taggenaue Bestimmung des Endes der Lieferzeit bestünde.

Praxistipp:

Ganz einfach: Lieferzeiten eindeutig benennen. Eine gewisse Spanne ist dabei unschädlich und entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung im Umgang mit Versendungskäufen und dem Postversand.

(RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Karlsruhe)