Kosten

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter als Daueraufgabe

Die Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter ist eine Daueraufgabe, da der Datenschutzbeauftragte zum einen in seiner Funktion laufend die Datenverarbeitungsprozesse des Unternehmens überwacht und er während der Dauer seiner Tätigkeit auf die Einhaltung der Datenschutzgesetze hinzuwirken hat. Dies kann zum einen die wiederholte gebotene Sensibilisierung von Mitarbeitern sein, oder die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (bei besonders risikobehafteten Datenverarbeitungen) oder die Beurteilung von datenschutzrechtlich komplizierten Einzelfragen.

Projektvergütung und Pauschale

Aus diesem Grund sieht das gängige und für die Mehrzahl der Kunden empfehlenswerteste Kostenmodell eine Kombination aus einer einmaligen Projektvergütung mit einer monatlichen (recht geringen) Pauschale vor.

Die einmalige anfallende Projektvergütung deckt hierbei die recht aufwändige Erstanalyse der datenschutzrechtlich relevanten Prozesse des Unternehmens und der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungen und der Schulung der Mitarbeiter ab. Mit der monatlichen Pauschale werden alle kleineren Anfragen, Aktualisierungen der Verfahrensübersichten und die Stellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter abgegolten. Gegebenenfalls erforderliche umfangreiche Untersuchungen oder Stellungnahmen (z.B. bei Datenschutz-Audits) oder gar rechtsberatende und durchzuführende datenschutzrechtliche Stellungnahmen oder Vertragsentwürfe werden nach Abstimmung mit dem Mandanten nach Aufwand vergütet.

Je nach Unternehmensbedarf kann aber auch ein anderes Kostenmodell herangezogen werden.