Nachdem ja nach dem Wiederaufgreifen eines zwei Jahre alten Gesetzesentwurfs von der Verabschiedung eines neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes bzw. von expliziten Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Regelung des Datenschutzes im Beschäftigungsverhältnis gemäß § 3 Abs. 11 BDSG dann doch noch abgesehen wurde und eine bereits geplante Verabschiedung von der Tagesordnung gestrichen wurde, scheint sich nun auch in absehbarer Zeit im Bereich des Beschäftigten- oder Arbeitnehmerdatenschutzes nichts mehr Neues zu tun. Zu mindestens legt dies eine Aussage der beteiligten Fachkreise nahe, welche von einer Neuregelung und Verabschiedung noch in dieser Legislaturperiode absehen wollen.
Dies ist kaum verwunderlich, wenn man sich die Entstehungsgeschichte des bisherigen Entwurfs und die hierbei sehr kontrovers geführten Diskussionen und insbesondere auch die massive Kritik der beteiligten Kreise betrachtet. Dies ist auch kaum verwunderlich, denn immerhin geht es hier um einen ganz zentralen datenschutzrechtlichen und auch sehr praxisrelevanten Bereich.
Man muss sich nun sowieso die Frage stellen, ob dann überhaupt noch mit einer – im Grunde durchaus begrüßenswerten – Regelung von Fragen des Datenschutzes im Arbeitsverhältnis zu rechnen ist vor dem Hintergrund der Bemühungen der EU um die Verabschiedung einer europäischen Datenschutzverordnung.
RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Karlsruhe