Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat die im vergangenen Jahr gegen die Facebook Inc. erlassene Anordnung aufgehoben. Die Anordnung richtete sich gegen die datenschutzrechtlich unzulässige Ausgestaltung der Gesichtserkennung bei Facebook. Mittlerweile ist diese Funktion europaweit abgeschaltet worden, was das Unternehmen gegenüber dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten plausibel dargelegt hat. Auch die angekündigte Löschung der bisher erfassten biometrischen Daten ist von der Hamburger Datenschutzaufsichtsbehörde kontrolliert worden. Hierzu hat Facebook überprüfbare Auszüge aus dem benutzten Programmcode vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden zudem vom irischen Datenschutzbeauftragten, der eigene Untersuchungen angestellt hat, bestätigt.
In Gesprächen mit Vertretern des Unternehmens wurde darauf hingewiesen, dass umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werden würde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte.
„Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt sowie die zur Dokumentation erforderlichen Auskünfte erteilt. Außerdem wurde zugesagt, dass Facebook zukünftig die datenschutzrechtlichen Vorgaben erfüllen wird. Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“, so Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Quelle: Pressemitteilung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 07.02.2013