Regelrecht beeindruckend zu diesem Thema eine Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten:
„Die Europcar Autovermietung GmbH hat einen Teil ihrer Flotte ohne Wissen der Mieter per GPS orten lassen. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutzschutz und Informationsfreiheit hat diese unzulässige Erhebung personenbezogener Daten mit einem Bußgeld in Höhe von 54.000 Euro geahndet.
Durch eine Beschwerde wurde der Aufsichtsbehörde bekannt, dass die Firma Europcar in 1.300 hochwertigen Fahrzeugen ihrer Flotte Ortungssysteme eingebaut hatte und damit die Mieter ohne deren Wissen ortete. Nach Angaben von Europcar diente die Übermittlung der Ortungsdaten dazu, Diebstähle aufzuklären. Außerdem sollte kontrolliert werden, ob sich der Mieter noch im zulässigen Gebiet befindet, da die Benutzung der Fahrzeuge in verschiedenen Ländern vertraglich ausgeschlossen ist. Neben dem Standort wurden Datum, Zeit und auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erhoben.
Bei weiteren Vor-Ort-Ermittlungen hat die Aufsichtsbehörde festgestellt, dass die Angaben von Europcar unvollständig waren. Eine Kontrolle bei einer Firma in Schleswig-Holstein, die im Auftrag von Europcar seit 2004 die Fahrzeugortung vornimmt, hat ergeben, dass auch ohne Anlass zusätzlich alle 48 Stunden eine Ortung der Fahrzeuge vorgenommen wurde. Außerdem erfolgte eine automatische Übermittlung der Daten auch, sobald mit dem Fahrzeug in ein Hafengebiet gefahren wurde.
Dazu Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Grundsätzlich ist die Motivation von Europcar nachvollziehbar. Die heimliche Ortung von Mietfahrzeugen und die heimliche Kontrolle der Mieter stellen jedoch einen schweren Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar. Der Autovermieter hat es dadurch in der Hand, Bewegungsprofile seiner Kunden zu erstellen. Mit Hilfe der Ortungstechnik lässt sich nicht nur rekonstruieren, wer sich wann wo aufgehalten hat, sondern auch, wer zu welchem Zeitpunkt mit welcher Geschwindigkeit gefahren ist. Insbesondere durch die anlasslose Ortung werden die Mieter regelmäßig unter einen Generalverdacht gestellt.“
Da die Übermittlung der Ortungsdaten ohne Wissen und ohne Einwilligung der Mieter erfolgte, war sie ordnungswidrig. Daneben gab es zwischen der Europcar GmbH und der ausführenden Firma keinen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Höhe des Bußgeldes wurde zudem maßgeblich davon beeinflusst, dass die Europcar GmbH dem Datenschutzbeauftragten anfänglich keine vollständigen Auskünfte erteilt und trotz Aufforderung das unzulässige Verhalten zunächst nicht beendet hatte.
Mittlerweile hat Europcar die regelmäßige Ortung alle 48 Stunden ganz abgestellt. Über die Übermittlung der Ortungsdaten in den anderen Fällen werden Mieter jetzt im Vorwege informiert und müssen ihr im Rahmen des Mietvertrags zustimmen. Dadurch wird gewährleistet, dass keine heimlichen Überwachungen mehr stattfinden.
„Der Einsatz von Ortungssystemen bei Mietfahrzeugen setzt zumindest eine vollständige Information über Art und Weise der Ortung sowie die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen in das Tracking voraus. Jeder Mieter muss das Recht haben, selbst darüber zu entscheiden, ob er Fahrzeuge anmieten will, deren Nutzung beim Vermieter oder dessen Vertragspartnern unmittelbar eine individuelle digitale Nutzungsspur hinterlässt. Diese Vorgaben werden nun von Europcar erfüllt“, so Caspar abschließend.“
Quelle: Pressemitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten
Anmerkung hierzu: Auch die in der Praxis oftmals anzufindende Ausstattung der Firmenwagen mit GPS-Trackern und eine entsprechende Verfolgung der Dienstfahrten von Mitarbeitern ist datenschutzrechtlich keinesfalls unproblematisch. Bei der Umsetzung dieser Maßnahme müssen natürlich datenschutzrechtliche Maßgaben beachtet werden. Ferner bedarf die Einführung einer solchen Maßnahme einer datenschutzrechtlichen Vorabkontrolle gem. § 4d Abs. 5 BDSG durch den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.