1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 8. Kammer – vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdever- fahren auf 20.000,- Euro festgesetzt. Gründe: Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. […]
Tägliche Archive: 28. April 2013
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1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 8. Kammer – vom 14. Februar 2013 wird zurückgewiesen. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 20.000,- Euro festgesetzt. Gründe: Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet […]