Entsteht dem von einem Datenschutzverstoß Betroffenen einen materieller oder immaterieller Schaden, so steht ihm die Geltendmachung von Schadensersatz (oder bei immateriellen Schäden gemeinhin Schmerzensgeld genannt) aus mehreren Ansprüchen offen: Zum einen sieht hier das Bundesdatenschutzgesetz in § 7 BDSG und § 8 BDSG Schadensersatzansprüche vor. Daneben sehen insbesondere die deliktischen […]
Tägliche Archive: 5. Oktober 2012
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