Das Bundesdatenschutzgesetz sieht bei einer schwerwiegenden Verletzung von Datenschutzvorschriften in bestimmten Fällen – im Gegensatz zu den Ordnungswidrigkeitstatbeständen des § 43 BDSG und der Sanktionierung mit Bußgeldern – in § 44 BDSG die Verhängung von Strafen vor. Konkret: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre oder eine Geldstrafe. Strafbar macht sich nach […]
Tägliche Archive: 2. Oktober 2012
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