I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 27.09.2011 (17 0 671/10) abgeändert und wie folgt neu gefasst:1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben […]
Tägliche Archive: 29. Juli 2012
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