Open Source Software oder Freie Software – je nach Definition und Philosophie der Open Source Initiative (OSI) oder der Free Software Foundation (FSF) -, Freeware und Shareware werden häufig in einem Atemzug genannt. Zwischen diesen Lizenzmodellen an Software bestehen jedoch große Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Anwenders. Wie […]
Jährliche Archive: 2007
Welche Konsequenzen eine Veränderung bzw. Bearbeitung von Open Source-Software hat, wurde bereits in früheren Beiträgen erläutert. Bei „Copyleft“-Lizenzen wie z.B. der GPL hat dies zur Folge, daß die neu geschaffene Software, die auf einem unter der GPL laufenden Programm beruht, zwingend unter die GPL-Lizenz gestellt werden muß. Nun ist ein […]
Der – im Gegensatz zu proprietärer Software – großzügigen Rechtseinräumung durch die GPL stehen auch bestimmte Pflichten gegenüber (siehe Beitrag). Dies sind z.B. die Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes und die Beilegung des GPL-Lizenztextes. Um die Einhaltung dieser Pflichten durchzusetzen, ist eine Verletzung der GPL-Pflichten sanktioniert. § 4 S. 2 […]
Allen Open Source Softwarelizenzen ist gemein, daß aufgrund der Philosophie hinter dem Modell der Freien Software die Möglichkeit einer freien und unbeschränkten Weiterverbreitung der Software, die Verfügbarkeit des Quellcodes (um die Funktionen des Programmes nachvollziehen und anpassen zu können) und die Möglichkeit der Bearbeitung und Verbesserung der Software bestehen soll. […]
Daß Freie Software (Definition der Free Software Foundation – FSF) oder Open Source-Software (Definition der Open Source Initiative – OSI) nicht mit dem Begriff/Lizenzmodell „Freeware“ zu verwechseln ist, hat sich inzwischen weitgehend herumgesprochen. Wesentliche Merkmale von Freier Software oder Open Source-Software sind die Möglichkeit einer freien und unbeschränkten Weiterverbreitung der […]
Eine sog. Sekundärnutzung findet dann statt, wenn z.B. bestimmtes Textmaterial zusammengefaßt und wiedergegeben wird und den Leser über den wesentlichen Inhalt des Originaltextes informiert. Gerade im Internet stößt man häufig auf Sekundärnutzungen. Klassisches Beispiel ist der vom LG Frankfurt am 23.11.2006 (Az. 2-03 O 172/06) gewürdigte Sachverhalt, bei dem es […]
Das Versenden unverlangter E-Mail- oder SMS-Werbung stellt eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar – da Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und im gewerblichen Bereich ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Eindrucksvoll hierzu die Entscheidung des OLG Koblenz vom 29.09.2006 – […]
Unverlangt übermittelte Faxwerbung ist in vielerlei Hinsicht ein Ärgernis. Zum einen entstehen hierdurch Mehrkosten (Toner, Papier, etc.), das Telefaxgerät wird in der Zeit der Werbesendung blockiert. Ferner erfordern Telefaxe generell eine gesteigerte Aufmerksamkeit – bei übermäßig viel Werbung besteht die Gefahr, daß wichtige und eilbedürftige Faxe verloren gehen. Im Bereich […]