Gerät nach derzeitiger Rechtslage der Softwarelizenzgeber – das Softwarehaus – in Insolvenz, so hat dies im Normalfall schlimme Folgen für den Softwarelizenznehmer. Denn für den wahrscheinlichen Fall, daß der Insolvenzverwalter die Erfüllung des Lizenzvertrages gem. §103 InsO ablehnt, erlischt im Normalfall die Softwarelizenz. „Normalfall“ deshalb, da der Bundesgerichtshof (BGH) in […]
Tägliche Archive: 18. Juli 2007
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