Der – im Gegensatz zu proprietärer Software – großzügigen Rechtseinräumung durch die GPL stehen auch bestimmte Pflichten gegenüber (siehe Beitrag). Dies sind z.B. die Pflicht zur Offenlegung des Quellcodes und die Beilegung des GPL-Lizenztextes. Um die Einhaltung dieser Pflichten durchzusetzen, ist eine Verletzung der GPL-Pflichten sanktioniert. § 4 S. 2 […]
Tägliche Archive: 23. Mai 2007
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