Das Bewerben mittels Telefon, Telefax, E-Mail oder sms kann gem. §7 Abs. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine wettbewerbsrechtlich relevante „unzumutbare Belästigung“ darstellen, wenn keine Einwilligung des Beworbenen vorliegt. Nun unterscheidet das Gesetz zwischen einer ausdrücklichen Einwilligung, einer stillschweigenden/konkludenten Einwilligung und einer mutmaßlichen Einwilligung, ferner ob Verbraucher […]
Tägliche Archive: 23. April 2007
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