Hinsichtlich einer Werbung für ein Mobiltelefon hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 2.6.2005 (I ZR 252/02) klargestellt, dass wenn für einen Bestandteil eines Kopplungsangebots mit einem besonders günstigen Preis geworben werde, dann der Preis für die anderen Bestandteile des Angebots in der Werbung deutlich kenntlich gemacht werden müsse. Im […]
Preisangabe
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