Heute haben die europäischen Datenschutzbehörden dem US-amerikanischen Unternehmen Google das Ergebnis ihrer Prüfung der Datenschutzerklärung mitgeteilt, die das Unternehmen am 1. März 2012 in Kraft gesetzt hatte. Die Prüfung wurde durch die französische Datenschutzaufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) durchgeführt.
Dazu erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar: Leider hat sich die Erwartung von mehr Transparenz und Wahlmöglichkeit für die Nutzerinnen und Nutzer nicht erfüllt. Die Zusammenfassung und Kürzung der Datenschutzerklärung führt nicht zu einem dringend erforderlichen Informationsgewinn, sondern zu einem Informationsverlust. Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzerinnen und Nutzer wurden weder um Einwilligung gebeten, noch besitzen sie eine Widerspruchsmöglichkeit, sofern sie den Dienst weiterhin nutzen wollen.
Am 1. März 2012 war die neue Datenschutzerklärung in Kraft getreten, mit der die Datenschutzerklärungen der verschiedenen Google-Dienste auf eine Haupterklärung und einige produktbezogene Erklärungen reduziert wurden. Schon im Vorfeld sorgte die in jeder Hinsicht radikale Maßnahme für viel Diskussionen und Kritik. Die europäischen Datenschutzbehörden beschlossen daher, die Datenschutzerklärung einer detaillierten Prüfung zu unterziehen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 16.10.2012