Open Source Software oder Freie Software – je nach Definition und Philosophie der Open Source Initiative (OSI) oder der Free Software Foundation (FSF) -, Freeware und Shareware werden häufig in einem Atemzug genannt.
Zwischen diesen Lizenzmodellen an Software bestehen jedoch große Unterschiede hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Anwenders.
Wie bereits in einem anderen Beitrag dargestellt, handelt es sich bei Freeware letztendlich um proprietäre, im klassischen Sinne urheberrechtlich geschützte Software mit der Besonderheit, daß ein kostenloses Verbreiten und Vervielfältigen der Freeware erlaubt sind. Ein Beispiel für eine Freewarelizenz sind z.B. die Lizenzbestimmungen des Online-Recherchetools Qinq.
Gänzlich anders verhält es sich mit Open Source Lizenzen. Hier genießt der Anwender weitgehende urheberrechtliche Rechte, wie typischerweise umfassende Bearbeitungsrechte, Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte am Software-Code. Die Besonderheiten von Open Source Lizenzen wurden bereits in mehreren anderen Beiträgen erläutert.
Was ist nun Shareware?
Letztendlich könnte man Shareware als eine bestimmte Art des Vertriebs von Software bezeichnen. Denn bei Shareware handelt es sich typischerweise um herkömmliche proprietäre (also Nicht-Open-Source) Software, die in einer zeitlich begrenzten Testphase unentgeltlich vervielfältigt, verbreitet und genutzt werden darf. Dem Anwender werden also in der Testphase erweiterte Rechte zugebilligt, um die Fähigkeiten der Software zu demonstrieren und eine möglichst weitgehende Verbreitung zu erreichen. Nach Ablauf der Testphase muß die Software in der Regel etwa mit einem bestimmten Freischaltcode aktiviert werden. Danach unterscheidet sich Shareware weder von seiner Funktion her noch von den urheberrechtlichen Rechten und Pflichten des Nutzers von herkömmlicher proprietärer Software.
(RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Karlsruhe)