Zum 1.3.2007 wird (höchstwahrscheinlich) das Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Welche Neuerungen bringt dieses Gesetz mit sich, das letztendlich alle diejenigen betrifft, die in irgendeiner Weise etwas über das Internet veröffentlichen?
Kurz gesagt: Inhaltlich wenig neues. Das TMG vereinigt die Regelungen des Teledienstegesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrags (MDStV). Ferner werden auch die Datenschutzvorschriften für Teledienste im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und des MDStV weitgehend wortgleich in das TMG übernommen.
Das neue Telemediengesetz tritt zeitgleich mit dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder in Kraft. Da dieser Staatsvertrag von jedem Bundesland ratifiziert werden muß, ist ein Inkrafttreten am 1.3.2007 noch nicht sicher.
Zum gleichen Zeitpunkt treten das TDDSG und der MDStV außer Kraft. Immerhin verliert die deutsche Rechtssprache damit zwei „Wortungeheuer“.
Die Auswirkungen des Inkrafttretens des TMG sollen in den folgenden Beiträgen genauer beleuchtet werden:
1. Ein neuer Begriff: Telemediendienste
3. Sanktionierung von Spam-E-Mails
5. Die Verantwortlichkeit im Internet
(RA Steinle, LL.M., Fachanwalt für IT-Recht, Externer Datenschutzbeauftragter (IHK), Karlsruhe)