Beratung und Tätigkeit als Ihr externer Datenschutzbeauftragter im Unternehmen
Kundenbindung ist Vertrauenssache. Gewinnen Sie das Vertrauen Ihrer Kunden und verbessern Sie Ihr Firmenimage, indem Sie Datenschutz als ein sensibles Thema ernst nehmen.
Datenschutz geht deshalb jedes Unternehmen an. Sind zudem mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt, besteht nach Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Mein Team und ich begleiten Sie als externe Datenschutzbeauftragte bei allen Angelegenheiten des Datenschutzes und verhindern, dass Sie bei Verstößen gegen die gesetzlichen Datenschutzvorschriften ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro zahlen müssen.
Ihr Vorteil
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und Ergänzungsstudium (LL.M.) im IT- und Datenschutzrecht
- EDV-Sachverständiger/TÜV-Datenschutzauditor im Team
- externe Datenschutzbeauftragte mit IHK-Zertifikat und entsprechender Fachkunde nach Art. 37 Abs. 5 DSGVO
- Qualifizierte rechtliche Beratung in allen Datenschutzrechtsangelegenheiten und deren praxisnahe Umsetzung
- geringerer und überschaubarer Aufwand und Kosten als bei Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten
Leistungsumfang
- Erstgespräch und Ermittlung des Auftragsumfangs
- Bestandsaufnahme der datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge
- Erstellung eines auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Datenschutzkonzept inklusive Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Schulung der Mitarbeiter
- Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die permanente Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen (optional)