Kanzlei

Fachanwalt für IT-Recht

Rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Technik und Informationstechnologie sind mit der zunehmenden Verbreitung von Computern, Internet und der Integration dieser Technologien in der Wirtschaft und im Privatleben allgegenwärtig geworden. Mit der Zunahme des Einsatzes von Technik im täglichen Leben steigt auch die rechtliche Komplexität dieser Materie.

So werden Menschen und Unternehmen mit Fragen aus den Bereichen Datenschutz, Verträgen oder Rechtsfragen zu Software und Hardware immer häufiger konfrontiert.

Als technikbegeisteter Mensch und Jurist hat sich Herr Steinle schon sehr früh für rechtliche Fragen rund um Technik und IT interessiert und hiermit beschäftigt. Mit Absolvierung des Ergänzungsstudiengangs „Legal Informatics“ des European Legal Informatics Study Programme und der Verleihung des Titels „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ ist Rechtsanwalt Steinle auf das IT-Recht spezialisiert.

Die Kanzlei ist beratend für Unternehmen in folgenden Fachbereichen tätig:

  • Datenschutzrecht – sowohl Klärung von datenschutzrechtlichen Einzelfragen als auch die Erstellung von datenschutzrechtlichen Konzepten als externer Datenschutzbeauftragter.
  • Softwarevertragsrecht – von der Verwirklichung von IT-Projekten bis zur Prüfung oder Erstellung von Softwarelizenzen oder Softwareverträgen oder der Klärung rechlicher Einzelfragen rund um Software.
  • IT-Vertragsrecht – von Providerverträgen, Geheimhaltungsvereinbarungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IT-Dienstleistungen oder Produkte bis zu Einzelheiten der Vertragsabwicklung.
  • Urheberrecht und sonstige Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.
  • Medienrecht – vom Schutz von Persönlichkeitsrechten bis zu Haftungsfragen und Verantwortlichkeiten in neuen Medien oder im „Web 2.0“.